! Aktualisiert am 22. August 2022
Über den deutschen Staat und seine Familienpolitik kann man sagen, was man will – aber das Elterngeld war eine richtig gute Idee. Vielen Eltern ermöglicht die (teilweise) bezahlte Auszeit vom Job eine gemeinsame längere Reise – ein Geschenk des Himmels für alle, die sonst nie genug Urlaub für eine Neuseeland-Auszeit bekämen. Um die Sache perfekt zu machen, haben wir noch ein paar coole Optimierungs-Tricks für euch.
Zuerst mal das Offensichtliche: Nein, es ist weder verboten noch moralisch fragwürdig, in der Elternzeit eine gemeinsame längere Reise zu machen. Auch, wenn Neider und selbsternannte Moralapostel euch das reindrücken wollen.
Ist es wirklich besser, allein mit dem Baby zu Hause zu sitzen und das Elterngeld in einen Thermomix oder ein Netflix-Abo zu investieren, während der Partner weiter malochen geht??
Also bitte hier kein schlechtes Gewissen haben. Nehmt eure Elternzeit und ab nach Neuseeland!
Elterngeld optimieren für die Neuseeland-Reise
Vom Elterngeld allein, das inzwischen ja nur noch 60 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts im Jahr vor der Geburt beträgt (gedeckelt auf 1.800 Euro) kann man wahrlich keine Neuseeland-Reise bezahlen, zumal die Fixkosten zu Hause ja weiterlaufen.
Allerdings erleichtert das Elterngeld die Reisekasse schon ein gutes Stück: Mit einigen fiesen Ausnahmen (siehe hier) seid ihr während dieser Auszeit nämlich weiterhin kranken- und sozialversichert, und zwar beitragsfrei. Und auch euer Urlaubsanspruch besteht weiter: Für jeden vollen Kalendermonat, den ihr in Elternzeit seid, kommen Urlaubstage (um ein Zwölftel gekürzt) zusammen, die ihr am Ende der Elternzeit oder im darauffolgenden Jahr nehmen könnt.
Elterngeld für Neuseeland maximieren
Wenn ihr schon frühzeitig (also etwa zeitgleich mit dem positiven Schwangerschaftstest) wisst, dass ihr einen Teil eurer Elternzeit in Neuseeland verbringen wollt, dann könnt ihr geschickt die Weichen stellen.
Da das Elterngeld am Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes errechnet wird (minus 21 Prozent), sollte es euer Bestreben sein, diesen Verdienst zu erhöhen.
Stockt eure Arbeitszeit auf, nehmt einen Zweitjob an, verhandelt längst fällige Gehaltserhöhungen oder Neueinstufungen und wenn ihr selbstständig seid, dann kneift die Arschbacken zusammen und klotzt so richtig ran. (Hier ist es nochmal komplizierter, weil nicht die letzten zwölf Monate, sondern das gesamte Jahr vor dem Geburtsjahr des Kindes als Basis genommen werden.)
Übrigens: Einmalzahlungen wie Provisionen und Boni, aber auch Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit werden nicht für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber ihr könntet eure Chefs bitten, solche Zahlungen auf euer normales Gehalt zu verteilen, damit das doch klappt. Und auf die anstrengenden Nachtschichten könnt ihr guten Gewissens verzichten.
Das alles gilt natürlich auch für die Väter – denn die sollen für die Neuseeland-Reise ja auch Elternzeit nehmen!
Die richtige Steuerklasse kann euch einen ganzen Batzen mehr Elterngeld bescheren: Derjenige von euch, der mehr Elterngeldmonate nehmen will, sollte spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklasse 3 wechseln. Diese wird niedriger besteuert, was sich direkt auf die Höhe des Elterngelds auswirkt.
Das Geld, das ihr vor der Geburt netto weniger bekommt, holt ihr euch über die Steuererklärung beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück – und könnt es direkt für die Flugbuchung nehmen ;-)
Wer bummelt und es erst einen Monat später schafft, verzichtet im Elterngeldantrag schriftlich auf die „Ausklammerung“ des Mutterschutzes, so dass diese Monate ebenfalls in die Elterngeldberechnung einbezogen werden.
Ist das erlaubt? Ja, Steuerklassenwechsel zum Zweck der Elterngelderhöhung hat das Bundessozialgericht 2009 offiziell für legal erklärt.
(Der Geldsegen wird allerdings nicht allzu groß ausfallen, da hat Vater Staat mit dem Progressionsvorbehalt vorgesorgt. Der führt nämlich dazu, dass das an sich steuerfreie Elterngeld auf das Einkommen des anderen Partners angerechnet wird – und dessen Steuersatz erhöhen kann, wodurch dann im Endeffekt das Elterngeld doch mit etwa 10 bis 15 % besteuert wird. Wenn beide Partner gleichzeitig nicht besteuerbares Elterngeld beziehen, dann dürften sie dem Finanzamt allerdings eine Nase drehen können!)
Wenn ihr noch ein Geschwisterchen unter drei Jahren bzw. zwei Geschwisterchen unter sechs Jahren in eurem Haushalt durchfüttert, während ihr das neue Elterngeld beantragt, dann bekommt ihr einen Geschwisterbonus on top – dieser beträgt zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro. Also, macht Kinder!
Elternzeit in Neuseeland maximieren
Für eure Neuseeland-Auszeit mit Baby (und vielleicht den größeren Geschwistern) wollt ihr so viel Elternzeit wie möglich herausschlagen? Dann müsst ihr beim Ausfüllen des Antrags genau wissen, was ihr tut:
Die Elterngeld-Bezugsmonate (also die ersten 14 Lebensmonate des Babys) können beliebig zwischen den Eltern aufgeteilt werden, solange jeder Partner mindestens zwei Monate nimmt. Diese Aufteilung müsst ihr im Antrag verbindlich festlegen. Danach dürft ihr maximal einmal eine Änderung beantragen, diese gilt allerdings nicht rückwirkend.
Für eure Reise wollt ihr wahrscheinlich gemeinsam Elternzeit nehmen. Auch das ist erlaubt und möglich; im Grenzfall könnt ihr beide je sieben Monate nehmen, dann ist die Elternzeit – bzw. das Elterngeld, denn ihr habt ja noch mindestens ein weiteres Jahr reine Elternzeit ohne Elterngeldbezug – aufgebraucht.
Hängt ihr daran noch euren Jahresurlaubsanspruch (was ebenfalls völlig legal ist), dann kommt ihr auf eine wirklich lange gemeinsame Auszeit, wenn ihr das wollt.
Wollt ihr lieber warten, bis euer Baby etwas älter ist – oder plant ihr sowieso schnell weiteren Nachwuchs? Dann könnt ihr maximal zwölf Elternzeit-Monate aufsparen und verschieben, bis euer Kind acht Jahre alt wird. In der Elternzeit bekommt ihr zwar kein Geld mehr, seid aber kündigungssicher freigestellt und weiterhin sozialversichert.
Diesen Übertrag müsst ihr allerdings rechtzeitig beantragen, und zwar bevor das zweite Jahr eurer Elternzeit abgelaufen ist. Verpasst ihr diese Chance, ist das dritte Jahr Elternzeit leider futsch.
Wann es kein Elterngeld für reisende Eltern gibt
Doch, es ist legal, in der Elternzeit zu verreisen – nirgends ist festgeschrieben, dass ihr das Elterngeld nur in Deutschland erhaltet. Es gibt allerdings zwei Situationen, in denen ihr tatsächlich kein Elterngeld bekommen würdet:
- wenn ihr für die Neuseeland-Auszeit euren Wohnsitz in Deutschland abmeldet oder eure Wohnung untervermietet (Elterngeld erhält, wer “einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat” – und ein Wohnsitz muss ständig nutzbar sein)
- wenn ihr in Neuseeland studiert, lernt, forscht oder arbeitet (also mit einem anderem als dem Touristen-Visum einreist); nur Reisen zu “Urlaubs- und Erholungszwecken” sind gestattet
Habt ihr eure Elternzeit in Neuseeland-Reise verbracht? Oder habt ihr das vor? Erzählt doch mal!
Ihr wollt von anderen Eltern lesen, die ihre Elternzeit in Neuseeland verbracht haben? Hier bitte:
- Rolf und Ulrike waren mit zwei Kindern zwei Monate in Neuseeland unterwegs
- Julian und Sarah waren mit Baby einen Monat in Neuseeland
- Jana und Sascha waren mit Baby und Großeltern vier Wochen in Neuseeland
- zwei Elternzeit-Monate in Neuseeland mit Baby haben auch Lars und Pia zu bieten
- Hauke und Sara haben gleich neun Monate Elternzeit in Neuseeland verbracht
- Bloggerin Julia hat mit Baby und Freund sieben Monate Elternzeit in Neuseeland genossen
Diese und viele weitere Tipps rund um Elternzeit, Kindergeld und den ganzen Behördenkram vor einer längeren Reise findet ihr in meinem Buch Reisebudget-Planung für Familien*, erschienen im Dezember 2016 im Verlag KidsAway.
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- DOC Campsite Pass in Neuseeland: Lohnt er sich für Familien? - 5. Oktober 2024