! Aktualisiert am 10. Mai 2021
So langsam wird es mal wieder Zeit für etwas Spannendes, meint ihr nicht? Als Vorbereitung auf die bald beginnende Neuseeland-Reisesaison 2013/14 schauen wir uns deshalb heute mal das Angst-Thema “Verkehrsunfall mit Wohnmobil” näher an – was kann passieren, wo kann es passieren und was tut ihr dann im Ernstfall?
Die schlechte Nachricht zuerst: Verkehrsunfälle sind in Neuseeland recht häufig und sie enden auch oft nicht gut. Die eine oder andere Horrormeldung erreicht uns sogar im fernen Deutschland, wenn sie nur tragisch oder bizarr genug ist. Die Statistik spricht von jährlich 45.000 Unfällen, an denen Touristen mit Mietwagen beteiligt sind.
Warum es so gefährlich auf Neuseelands Straßen ist? Drei Gründe:
- die Kiwis sind notorisch schlechte Autofahrer (das sagen sie selbst!)
- Jetlag-geplagte und von Scenic Views übermannte Touristen sind mit der Doppelbelastung Wohnmobilfahren und Linksverkehr oft hoffnungslos überfordert
- die neuseeländischen Straßen sind in Kombination mit dem Wetter wesentlich anspruchsvoller als ordentliche deutsche Autobahnen
Gegen Punkt 1 kann man nicht viel tun, außer immer gaaanz defensiv zu fahren und sich nicht provozieren zu lassen. Immer dran denken: Euer Gegenüber könnte ohne Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs sein – dann nützt es euch auch nichts, wenn ihr vollkommen schuldlos wart.
Punkt 2 ist durchaus behandelbar: Schlaft euch nach der Ankunft in Neuseeland erst einmal zwei Tage lang gründlich aus, kommt in Ruhe an und holt danach erst euer Wohnmobil vom Vermieter ab. So viel Zeit muss sein. Startet möglichst nicht in der Innenstadt von Auckland zur Hauptgeschäftszeit – Christchurch ist als Einstieg für Anfänger wesentlich empfehlenswerter.
Bevor ihr euch mit eurem Koloss auf die Straße begebt, dreht ein paar Runden auf dem Hof des Vermieters (da ist meist viel Platz) und testet Schaltung, Wendekreis und die Sicht nach hinten beim Rangieren. Fahrt in den ersten Tagen nur kurze, gut durchgeplante Etappen und wechselt euch am Steuer ab, so dass ihr immer voll konzentriert seid. Plant generell nicht zu viel in der knappen Zeit, die ihr habt – Stress und Zeitdruck sind schlechte Begleiter am Steuer.
Und schließlich: Habt Respekt vor dem Wetter und vor Neuseelands Straßen! Fahrt möglichst nicht nach Einbruch der Dunkelheit, nicht bei Starkregen oder Sturm (gerade mit großen Alkoven-Mobilen).
Das Wetter ist auch verantwortlich für den schlechten Zustand vieler Straßen; fahrt besonders auf Gravel Roads immer sehr vorsichtig und langsam, besonders wenn es nass ist!
Das “New Zealand Road Assessment Programme” hat aus Unfallstatistiken der Jahre 2002 bis 2007 das relative Unfallrisiko der Highways errechnet. (Relativ deshalb, weil auf belebteren Highways natürlich sowieso mehr Unfälle passieren)
Behaltet bei der Routenplanung also die folgenden Highway-Abschnitte im Auge und befahrt sie mit besonderer Wachsamkeit:
- SH62: Spring Creek nach Renwick (Südinsel)
- SH37: Waitomo Caves (Nordinsel)
- SH94: Te Anau nach Milford (Südinsel)
- SH4: Raetihito nach Wanganui (Nordinsel)
- SH31: Kawhia zum SH39 (Nordinsel)
- SH30: Te Kuiti nach Atiamuri (Nordinsel)
- SH8: Alexandra nach Milton (Südinsel)
- SH96: Mataura nach Ohai (Südinsel)
- SH1: Invercargill nach Bluff (Südinsel)
- SH11: Kawakawa nach Puketona über Paihia (Nordinsel)
Und was tun, wenn es trotz aller Vorsicht gekracht hat?
Ist jemand verletzt worden oder wurde eines der Fahrzeuge so beschädigt, dass es nicht mehr fahren kann, ruft man auch hierzulande die Polizei. Dasselbe müsst ihr unbedingt auch beim kleinsten Schaden tun, wenn ihr ein gemietetes Wohnmobil fahrt!
Dann kommt das übliche Prozedere:
- Verletzte versorgen, Krankenwagen rufen
- Unfallstelle sichern (Warndreieck!)
- Fotos machen
- Daten sammeln (Name, Adresse, Telefonnummer, Registrierungsnummer des Fahrzeugs, Versicherungsangaben)
- Zeugen suchen und deren Daten ebenfalls notieren
Wichtige Notfall-Rufnummern:
- 111: Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen
- *555: Polizei (speziell Verkehrsunfälle)
- 0800 500 222 (vom Handy mit neuseeländischer SIM-Karte: *222): 24-Stunden-Pannendienst des neuseeländischen Automobilclubs NZAA
- 0800 611 116: “Health Line”, kostenloser 24-Stunden-Service mit medizinischer Beratung
Schaut am besten gleich bei der Fahrzeugübernahme nach, wo euer Vermieter die Vordrucke für Unfälle hingetan hat. Meist stecken sie zwischen den Reiseunterlagen.
Es passiert seltener, als erzählt wird, aber hin und wieder trefft ihr auf Neuseeländer ohne Kfz-Versicherung. Dann habt ihr ein Problem. Schreibt euch trotzdem die „licence number“ des Fahrers auf und wie das Fahrzeug aussieht.
Auch, wenn alles ganz klar aussieht: Nie, nie, nie dürft ihr bei einem Verkehrsunfall eure Schuld am Unfall anerkennen (schon gar nicht schriftlich). Lasst euch besonders mit einem gemieteten Wohnmobil auch nicht auf inoffizielle Vergleiche ein – auch, wenn alles okay aussieht oder ihr glaubt, das kaputte Rücklicht sowieso von der Selbstbeteiligung zahlen zu müssen.
Ist wiederum euer Gegner bereit, seine Schuld einzugestehen, dann: Hallelujah! Lasst euch das unbedingt sofort schriftlich von ihm bestätigen und sucht euch idealerweise noch einen unbeteiligten Dritten, der diesen Vorgang bezeugt.
Auch ohne Unfallgegner heißt es aufpassen: In Neuseeland seid ihr verpflichtet, den Besitzer eines geparkten Fahrzeugs (oder auch eines Zauns!) innerhalb von zwei Tagen zu kontaktieren. Geht das nicht, weil der Zaun kein Namensschild trägt, müsst ihr euch innerhalb von drei Tagen bei der Polizei melden.
Als nächstes gilt es, binnen 24 Stunden den Vermieter eures Campervans über den Unfall zu informieren, mit dem ihr alles weitere regeln müsst – braucht ihr einen Tauschwagen, brecht ihr die Reise ab oder müsst ihr nur eine Werkstatt finden, die sich um einen kleineren Schaden kümmert? In diesen Situationen zeigt sich die wahre Qualität eines Wohnmobil-Vermieters: gut, wenn der Service stimmt, die Schadensregulierung zügig und kulant abläuft und man schnell ein Ersatzfahrzeug bekommt, ohne erst das halbe Land durchqueren zu müssen.
Schreibt in Ruhe und so ausführlich wie möglich auf, was genau bei dem Unfall passiert ist; diesen Unfallbericht will spätestens die Versicherung sehen. Seid ihr selbst verletzt worden, müsst ihr auch ohne Auslandsreisekrankenversicherung keine Angst haben: In Neuseeland zahlt der Staat jedem Unfallopfer, auch ausländischen Besuchern, die Behandlung – im Gegenzug verzichtet ihr automatisch auf Schmerzensgeldforderungen gegenüber dem Unfallverursacher.
Achtung, Kleingedrucktes: Das gilt nur für Behandlungen IN NEUSEELAND und einen eventuell nötigen Rückflug. Braucht ihr auch nach eurer Heimkehr noch Reha oder Ähnliches, ist das Sache eurer Krankenversicherung. Weitere zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für Verlängerung oder Verkürzung der Reisezeit oder Verdienstausfall sollte eure Auslandskrankenversicherung übernehmen. Lasst euch deshalb alle Befunde, Rezepte und Rechnungen kopieren und aushändigen!
Habt ihr eine CDW-Versicherung abgeschlossen, solltet ihr auch diese nun schnell benachrichtigen.
Buchtipp: Wer es ganz genau wissen will, der sei auf das Buch “Haftung und Kompensation bei Straßenverkehrsunfällen. Eine rechtsvergleichende Untersuchung nach deutschem und neuseeländischem Recht” von Kerstin Rohde verwiesen. Gähn …
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