Flug verspätet, Anschlussflug verpasst, Nacht auf dem Flughafen verbracht… alles nicht so toll. Wenn sich dann auch noch die Airline weigert, euch eure gesetzlich zustehende Entschädigung zu zahlen (was sie wahrscheinlich tun wird), wird es Zeit, die Profis ranzulassen. Wir stellen euch das Verbraucherschutzportal FairPlane vor.
Werbung: Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von FairPlane.
Wenn ihr häufiger fliegt, erlebt ihr sicher irgendwann einmal eine solche Situation: Ihr kommt pünktlich zum Flughafen (wahrscheinlich gehetzt, wie alle Familien), und dann wird gewartet, und gewartet…
Stunden später startet der Flieger dann endlich, und ihr bekommt nur eine Wischiwaschi-Erklärung über „technische Probleme“ oder „ungünstige Wetterbedingungen am Zielflughafen“.
Wer aufgeklärt und informiert ist, weiß, dass er als Fluggast Rechte hat: Und zwar aus der Fluggastverordnung VO (EG) Nr. 261 / 2004. Den Entschädigungsanspruch – bis zu 600 Euro je nach Dauer der Verspätung und Länge der Flugstrecke – kann man sich inzwischen sogar mittels einer praktischen App anzeigen lassen, aber dann ist meistens auch schon Schluss.
Die Airlines nehmen die Beschwerden und Entschädigungsforderungen ihrer geschätzten Gäste nämlich in der Regel milde lächelnd an und… legen sie dann in die Ablage. So kommt es einem zumindest vor. Wer viel Geduld hat und hartnäckig Briefe schreibt, bekommt mit Glück einen Reisegutschein ausgestellt.
Hier kommt der Retter in der Not ins Spiel: Verbraucherschutzportale wie FairPlane. Ein Team von erfahrenen Rechtsanwälten steht Flugpassagieren ohne Jurastudium zur Verfügung, um ihre finanzielle Entschädigung von der renitenten Airline zurückzufordern.
Umsonst ist das natürlich nicht: FairPlane behält im Erfolgsfall 24,5 Prozent der Entschädigungssumme ein. Aber hey, das sind immer noch 75,5 Prozent mehr als Null! Und bei Ausgleichszahlungen bis 99 Euro verzichtet FairPlane auf ein Honorar.
Wir haben bei FairPlane noch ein wenig genauer hinter die Kulissen geschaut.
Weltwunderer: Was sind die häufigsten Anliegen Ihrer Kunden?
FairPlane: Generell hängt das sehr von der Begründung der Verspätung durch die Fluglinie ab. Oft werden hier „außergewöhnliche Umstände“ genannt, wobei es sich beispielsweise um Streiks oder Naturkatastrophen handeln kann. Auch technische Probleme sind ein häufig genannter Grund für Verspätungen, dafür ist jedoch in den meisten Fällen die Fluglinie selbst verantwortlich zu machen.
Besonders oft beschweren sich die Betroffenen über den Umgang der Fluglinien mit ihnen. Oft haben sie das Gefühl, sie werden komplett ignoriert oder erhalten nur vorgefertigte Standardantworten. Hat man endlich den Zuständigen der Fluglinie gefunden, wird der Anspruch abgelehnt oder es werden Gutscheine angeboten, die weit unter dem Wert der eigentlichen Entschädigung liegen.
Darauf müssen sich Betroffene nicht einlassen! Ihnen steht eine Ausgleichszahlung zu, deren Höhe eine EU-Verordnung klar festlegt.
WW: Gibt es „schwarze Schafe“ unter den Airlines?
FairPlane: Hat eine Fluglinie überdurchschnittlich viele Verspätungen, wird sie am Markt nicht lange bestehen, da ist der Konkurrenzdruck zu groß.
Auch wenn man das denken mag: Bei Billigfluglinien kommt es nicht zu mehr Verzögerungen als bei großen und kleinen Linienfliegern. Verspätungen können immer und überall vorkommen: Wichtig ist, dass man auf sein Recht besteht und eine Entschädigung fordert.
WW: Was kann ich selbst tun, wenn unser Flug Verspätung hat oder der Buggy beim Transport beschädigt wurde?
FairPlane: Es ist wichtig, über die Fluggastrechte Bescheid zu wissen. Ab mindestens zwei Stunden Verspätung müssen Passagiere am Flughafen von der Airline mit Getränken und Snacks versorgt werden. Erfolgt diese Verpflegung nicht, sollten Mitarbeiter vor Ort angesprochen werden.
Ab einer dreistündigen Verspätung steht Betroffenen eine finanzielle Entschädigung zu, deren Höhe von der Distanz der Flugstrecke abhängt. Die Flugdaten können online auf der Website von FairPlane ganz einfach und schnell eingegeben werden. Daraufhin wird man sofort informiert, ob ein Entschädigungsanspruch besteht und wie hoch die Summe sein sollte.
Achtung: Die Airlines versuchen oft, sich durch „außergewöhnliche Umstände“ von ihrer Ausgleichspflicht zu befreien. Dem sollte man nicht einfach Glauben schenken, sondern den Fall trotzdem überprüfen lassen!
Vor und während des Fluges ist es wichtig, alle Umstände so gut wie möglich zu dokumentieren: Fotos machen und Tickets und Rechnungen aufheben, damit später Beweise vorgelegt werden können. Außerdem ist es nützlich, mit anderen Passagieren zu sprechen und sie über ihre Rechte aufzuklären. Wenn Sie Kontaktdaten sammeln, können Sie die Entschädigung später bei FairPlane auch für Ihre Mitreisenden einfordern.
Wird Reisegepäck während des Transports von der Fluglinie beschädigt, dann muss sie den entstandenen Schaden ersetzen. Die Obergrenze beträgt hier exakt 1.317,49 Euro, außer es wird im Einzelfall ein höherer Betrag vereinbart. Der Anspruch muss dazu aber innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des beschädigten Gepäcks schriftlich geltend gemacht werden!
WW: Wieso sollte ich Fairplane mit meiner Entschädigungseinforderung beauftragen?
FairPlane: Privatpersonen stoßen bei den Airlines oft auf verschlossene Türen. Nicht selten wird versucht, sich von der Entschädigungszahlung zu befreien. Ohne Einblick in Flug- und Wetterdaten sowie rechtliche Expertise ist es schwierig, sich gegen die Airlines durchzusetzen.
FairPlane nutzt spezielle Datenbanken und greift auf ein Team von erfahrenen Rechtsexperten zurück. Unsere Kunden tragen kein Kostenrisiko und müssen weder Zeit noch Nerven für den Streit mit der Airline aufwenden.
Im Gegensatz zu einem Inkassobüro scheuen wir den Gang vor Gericht nicht, im Gegenteil. Nach unserer Einschätzung gehen Inkassobüros, die ja als reine „Geldeintreiber“ arbeiten, eher einen Vergleich ein, um ihr Risiko für einen verlorenen Gerichtsprozess zu senken. Dadurch bekommt der Kunde natürlich nicht das, was ihm gesetzlich zusteht.
WW: Was ist das für ein Expertenteam, das hinter Fairplane steht?
FairPlane: Gegründet wurde FairPlane nach einem Horrorflug mit mehr als 48 Stunden Verspätung – und der Erkenntnis, dass die Fluggastverordnung für Laien komplett unverständlich ist.
Aushängeschild von FairPlane ist unser Unternehmenssprecher, Reiserechts- und Luftfahrtexperte Prof. Dr. Ronald Schmid. Seine Arbeit war wegweisend für die 2009 beschlossene EU-Fluggastverordnung, die einheitliche Regelungen für Entschädigungen bei Flugverspätungen beinhaltet.
Ursprünglich sind wir ein österreichisches Unternehmen, wir haben also grenzüberschreitende Erfahrung und arbeiten europaweit mit Anwaltskanzleien zusammen. Gehen wir vor Gericht, verlaufen 98,5% unserer Verfahren erfolgreich.
WW: Wie lange dauert es normalerweise, bis man mit Fairplane seine Entschädigung erhält?
FairPlane: Die Dauer bis zur Auszahlung kann von Fall zu Fall variieren. Können wir die Entschädigung ohne Gerichtsverfahren einfordern, dauert es in der Regel zwei bis sechs Wochen, bis unsere Kunden ihr Geld erhalten.
Müssen wir vor Gericht gehen, kann das die Auszahlung um mehrere Monate verzögern. Bei einer Erfolgswahrscheinlichkeit von 98,5% vor Gericht können sich unsere Kunden jedoch zurücklehnen und Pläne schmieden, was sie sich für den Entschädigungsbetrag später gönnen wollen.
Weltwunderer-Tipp: Der Anspruch auf Entschädigung verjährt erst nach drei Jahren. Liegt euer verspäteter oder annullierter Flug weniger als 30 Monate zurück, könnt ihr ohne Kostenrisiko von FairPlane prüfen lassen, ob ihr eine Chance auf Entschädigung habt!
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Ich hatte vor einigen Jahren auf einem Flug nach Indien über 24 Stunden Verspätung. Grund war hierfür eine Überbuchung des Flugzeugs und dann ein verpasster Anschlussflug bei der Ausweichroute. Ich musste bei Lufthansa aber überhaupt nichts sagen, ich bekam die Entschädigung sofort in die Hand gedrückt.
Wenn Fairplane und ihre Konkurrenten tatsächlich so viel Erfolg haben, frage ich mich, ob es nicht ausreicht, den Fluglinien mit einer Weitergabe des Falls zu drohen. Es wird für sie ja – zumindest bei einem Gerichtsentscheid – ja tendenziell nur noch teuerer.
Dass man versucht, Leuten nichts auszuzahlen, die die Regeln nicht kennen, scheint mir betriebsökonomisch ja einleuchtend. Aber Forderungen zu verwehren, die die Gäste eh durchsetzen können, scheint mir strategisch etwas dumm.
Was meinen die Experten dazu?
Gruss,
Oli
Hm, Experten sind wir ja nur in Sachen Airlines und Kindersitze. Aber schon da sind wir zu der Erkenntnis gelangt, dass da oft die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Es wundert mich daher gar nicht, dass man prinzipiell erst einmal eine falsche Auskunft bekommt, auch wenn die Airline dadurch langfristig potenziell wirtschaftlich geschädigt wird.
Danke für deinen Erfahrungsbericht!
Kleine Richtigstellung: Die Obergrenze für die Entschädigung für verlorengegangenes oder verspätetes Gepäck beträgt 1.131 “Sonderziehungsrechte”. Das ist eine künstliche Währung, deren Wechselkurs täglich schwankt. Eine exakte Obergrenze in Euro kann man daher nicht angeben.
Danke für den sehr interessanten Hinweis!